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Glas sichtbar machen (Unfallschutz)

Glastür oder Glaswand kennzeichnen: Was verlangt wird und wie es aussehen kann

Was gefordert ist

Für barrierefreies Bauen nach DIN 18040-1: kontrastreich, mindestens zweifarbig, auf zwei Höhen. Für Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude fordern die Regelwerke der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften die Kennzeichnung großflächiger Verglasungen in Bereichen, in denen Menschen sich bewegen.

Wie das ohne Baustellen-Optik geht

Kennzeichnung mittels kontrastreicher Folien, die wechselnd angebracht sind, sich dennoch gut in Umgebung integrieren lassen. Ggfs. so gewählt, dass sich die Farben in anderen Teilen des Gebäudes wiederfinden. Die Norm gibt vor: Kontrastreich und die Positionierung – nicht aber die Gestaltung und Farbwahl. 

Normgerechte Glasmarkierung - kontrastreich und auf zwei Höhen

Was, wenn sich die Gebäudenutzung verändert?

Die Markierung lässt sich rückstandslos entfernen oder austauschen, ohne dass das Glas Schaden nimmt.

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FAQ – Glasflächen kennzeichnen