Glas sichtbar machen (Unfallschutz)
Glastür oder Glaswand kennzeichnen: Was verlangt wird und wie es aussehen kann
Große, transparente Glasflächen in Verkehrsbereichen müssen erkennbar sein — damit niemand dagegen läuft. Wer die Auflage bekommen hat, braucht zwei Antworten: was genau gefordert ist, und wie es umgesetzt wird, ohne dass das Gebäude aussieht wie eine Baustelle.
ContraSOL-Glasmarkierungen nach DIN 18040-1 machen Scheiben barrierefrei sichtbar und verhindern Unfälle.
Was gefordert ist
Für barrierefreies Bauen nach DIN 18040-1: kontrastreich, mindestens zweifarbig, auf zwei Höhen. Für Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude fordern die Regelwerke der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften die Kennzeichnung großflächiger Verglasungen in Bereichen, in denen Menschen sich bewegen.
Wie das ohne Baustellen-Optik geht
Kennzeichnung mittels kontrastreicher Folien, die wechselnd angebracht sind, sich dennoch gut in Umgebung integrieren lassen. Ggfs. so gewählt, dass sich die Farben in anderen Teilen des Gebäudes wiederfinden. Die Norm gibt vor: Kontrastreich und die Positionierung – nicht aber die Gestaltung und Farbwahl.

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Die Markierung lässt sich rückstandslos entfernen oder austauschen, ohne dass das Glas Schaden nimmt.
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Montage durch unsere Monteure und sofort besser geschützt.
FAQ – Glasflächen kennzeichnen
Kennen wir Glasbreiten, Mengen und Montageort, können wir innerhalb von 1-2 Arbeitstagen ein Angebot erstellen. Da wir die Markierungen selbst herstellen, können wir im Ernstfall schnell reagieren, wenn seitens Auftraggeber die Freigaben vorliegen. Achtung! Manche Farbfolien sind nicht lagernd und müssen gesondert beschafft werden.
Für barrierefreies Bauen nicht — verlangt sind zwei Höhen und mindestens zwei Farben.
Ja, und dort besonders: Kinder sind kleiner, die zweite, tiefere Markierungshöhe ist genau dafür da.
Ja. Beides sind Folierungen auf derselben Scheibe; ein Aufmaß, ein Montagetermin.


